Die Landesregierung erhöht die Mittel für die weitere Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen an den Hochschulen um mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Geld können die Hochschulen zusätzliches Lehrpersonal wie Professorinnen und Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, was für eine spürbare Verbesserung des Betreuungsverhältnisses von Lehrenden und Studierenden an den Hochschulen sorgen soll. Im Gegenzug verzichtet die Landesregierung auf die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Drittstaaten. Das ist das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Auswertung und Analyse der Erfahrungen aus Baden-Württemberg, das 2017 Studienbeiträge für Studierende aus Nicht-EU-Ländern in Höhe von 1500 Euro pro Semester eingeführt hat.
300 Millionen Euro Qualitätsverbesserungsmittel
„Der Koalitionsvertrag formuliert das klare Ziel, die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen durch zusätzliche Mittel für die Hochschulen zu verbessern. Mit der jetzt beschlossenen Lösung setzt die Landesregierung dieses Ziel in die Tat um, ohne auf die Einführung von Studiengebühren zurückgreifen zu müssen. Das ist ein großer Erfolg“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Konkret werden ab 2021 die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen (QVM) von bisher 249 Millionen Euro auf künftig 300 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die Gelder kommen aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL), dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts. Der ZSL, der vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert wird, tritt ab 2021 in Kraft. Die Mittel stehen den Hochschulen dauerhaft speziell für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. Die QVM sind 2011 von der damaligen Landesregierung als Kompensation für weggefallene Studiengebühren eingeführt worden, wurden seitdem aber in ihrer Höhe nicht an die deutlich gestiegenen Studierendenzahlen angepasst. Dies wird jetzt nachgeholt.
„Der neue Zukunftsvertrag Studium und Lehre bietet den nordrhein-westfälischen Hochschulen gesicherte finanzielle Perspektiven für die kommenden Jahre. Dadurch können wir ab 2021 mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an den Hochschulen verwenden. Das Geld kommt in voller Höhe den Hochschulen zugute und hilft durch die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses vor allem den Studierenden in Nordrhein-Westfalen“, so Ministerin Pfeiffer-Poensgen.
Beiträge für Studierende aus Drittstaaten fragwürdig
Dem gegenüber ist eine Kosten-Nutzen-Relation der Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Nordrhein-Westfalen auch nach umfassender Prüfung und Auswertung der Erfahrungen aus Baden-Württemberg nicht eindeutig zu beziffern: Bei der Analyse der verfügbaren Informationen aus Baden-Württemberg ist deutlich geworden, dass dort nach Abzug aller Ausnahme- und Befreiungsregelungen, die für eine sozial verträgliche Ausgestaltung eines solchen Beitrags notwendig sind, lediglich rund 50 Prozent der Studierenden aus Drittstaaten die Studienbeiträge bezahlen müssen.
Diese Ausnahme- und Befreiungsregelungen wiederum bringen einen erhöhten Bürokratieaufwand für die Hochschulen mit sich, der die zu erwartenden Einnahmen aus den Studienbeiträgen faktisch reduziert. Darüber hinaus ist in Baden-Württemberg nach der Einführung der Studienbeiträge die Zahl der Studierenden aus Drittstaaten zunächst spürbar gesunken. Es ist daher fraglich, ob die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Drittstaaten zu einer ähnlich relevanten Verbesserung der finanziellen Situation der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen führen würde wie die jetzt beschlossene Erhöhung der Mittel für die Qualitätsverbesserung.
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