Das Bauhüttenwesen zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO und findet damit als Modellprogramm Eingang in das internationale Register Guter Praxisbeispiele. Damit erhalten auch die vier nordrhein-westfälischen Bauhütten in Aachen, Köln, Soest und Xanten den Status des Immateriellen Kulturerbes – ein wichtiger Schritt zur weiteren Bewahrung dieser Kulturform. Die Entscheidung der UNESCO beruht auf einer gemeinsamen Nominierung von insgesamt 18 europäischen Bauhütten durch die Länder Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweiz. Die ausschlaggebenden Faktoren für eine positive Bewertung der Initiative durch die Gutachtenden war laut Jury die vorbildhafte Art, traditionelle Handwerkstechniken zu bewahren, aber auch die Stärkung der multinationalen Zusammenarbeit.
„Seit hunderten von Jahren sorgen Bauhütten in ganz Europa, aber auch in Nordrhein-Westfalen dafür, dass traditionelle Handwerkstechniken und Rituale in der Baukunst nicht in Vergessenheit geraten. Dieses Wissen muss bewahrt und weitergegeben werden. Die Aufnahme in das UNESCO-Register ist dafür ein wichtiger Erfolg, der zur weiteren Vermittlung der Bedeutung des Bauhüttenwesens in die Öffentlichkeit und zu seiner Weitergabe beiträgt“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bauhütten entstanden im Mittelalter an den Baustellen großer Sakralbauten. Einige wenige existieren seitdem ohne Unterbrechung. Die meisten gründeten sich im 19. oder 20. Jahrhundert für die Wiederherstellung und den Weiterbau monumentaler Gebäude neu. Heute besteht ihre Aufgabe vor allem in der permanenten, sachgerechten Instandhaltung jener Bauten. Das Werkstattpersonal setzt sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Gewerke und Disziplinen zusammen. Sie kooperieren mit Akteuren aus Politik, Kirche, Denkmalpflege, Wirtschaft und Forschung und vermitteln die Bedeutung ihrer Kulturform in die Öffentlichkeit. Die aktuell in Nordrhein-Westfalen aktiven Bauhütten (wieder-)eröffneten 1823 (Köln), 1928 (Xanten), 1949 (Aachen) und 1994 (Soest). Unterstützung bei ihrer Tätigkeit erhalten die Hütten unter anderem vom Land Nordrhein-Westfalen, durch bürgerschaftliches Engagement in Form von Dombauvereinen und weiteren Förderern.
Immaterielles Kulturerbe wird in Deutschland täglich gelebt, gezeigt und weitergetragen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 im Jahre 2013 beigetreten. Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, eigene Kulturerbe-Listen zu führen, aus denen sich die internationalen Nominierungen ableiten. Deshalb ist das Bauhüttenwesen im Jahre 2018 bereits in das nationale Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen worden, bevor nun die Eintragung in das internationale UNESCO-Register erfolgen konnte. Erstmalig gelingt es damit einer Nominierung mit deutscher Beteiligung, den Status eines Modellprogrammes zu erreichen. Die nächste Bewerbungsrunde zur Anerkennung von Kulturformen als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 beginnen. Interessierte können sich unter anderem durch die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn beraten lassen.
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