Ab heute können berechtigte Studierende und Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sowie zunächst in vier weiteren Ländern Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stark vereinfacht digital beantragen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz haben dazu ihre bisher unterschiedlichen Online-Anträge vereinheitlicht und benutzerfreundlich gestaltet. Das Projekt „BAföG Digital“ ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 über das Internet zu ermöglichen. Dies ist eine Vorgabe des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das seit August 2017 in Kraft ist. „Als Landesregierung haben wir uns dafür eingesetzt, an der Pilotierungsphase zur Umsetzung eines bundesweit einheitlichen BAföG-Antragsverfahrens in Nordrhein-Westfalen mitzuwirken. Die jetzt erarbeitete länderübergreifende Lösung für die digitale BAföG-Antragstellung ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und hilft dabei, Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler den BAföG-Zugang deutlich zu erleichtern“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. Bei dem Projekt haben die fünf Pilot-Länder mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammengearbeitet. Der Online-Antrag wurde in einem Digitalisierungslabor von interaktiven Teams zielgruppenorientiert entwickelt. Um eine möglichst große Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten, ist das Feedback von einer Testgruppe aus Schülerinnen, Schülern und Studierenden zum BAföG-Antrag in den Entwicklungsprozess mit eingeflossen. Ziel des OZG ist es unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline. Der digitale BAföG-Antrag ist daher besonders übersichtlich gestaltet. In der Online-Vorlage ist jede Information nur einmal einzutragen; eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Alle Daten lassen sich im Internet eingeben und sämtliche Nachweise per Computer oder Smartphone hochladen. Zudem kann nach Antragstellung der Status des Antrags online nachverfolgt werden. Die am Pilotprojekt beteiligten Länder und der Bund teilen sich die Kosten, um den Dienst zu betreiben und weiterzuentwickeln. Sachsen-Anhalt hatte das Digitale Angebot gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie einem IT-Dienstleister federführend zunächst entwickelt und schließlich den anderen vier Pilot-Ländern zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des Dienstes im Digitalisierungslabor wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finanziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
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