Weitere 90 Millionen Euro für Künstlerinnen und Künstler: Erfolgreiches Stipendienprogramm des Landes geht in die dritte Runde
Mit Anhalten der Corona-Pandemie können viele freischaffende Künstlerinnen und Künstlern nach wie vor nur unter Einschränkungen ihrer Arbeit nachgehen. Das Fehlen einer verlässlichen Beschäftigungsgrundlage geht für viele Betroffene mit einer schwierigen finanziellen Situation einher. Aktuell verschärft die Ausbreitung der Omikron-Variante die Situation zusätzlich. Die Landesregierung setzt daher abermals das erfolgreiche Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler fort und stellt in einer dritten Runde des Programms wieder 15.000 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro zur Verfügung. Die steuerfreien Stipendien, die für eine Dauer von sechs Monaten (01/2022-06/2022) angelegt sind, unterstützen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler dabei, ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen.
„Die anhaltende Pandemie erschwert die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen nach wie vor nachhaltig. Wegen Omikron können aktuell viele Veranstaltungen nur eingeschränkt oder digital stattfinden. Um gerade freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern eine künstlerische und finanzielle Perspektive geben zu können, legen wir nun eine dritte Runde unseres erfolgreichen Stipendienprogramms auf. Die ersten beiden Runden haben in der Szene große Resonanz gefunden. Gemeinsam mit dem Programm für bessere Auftrittsmöglichkeiten in der Pandemie schaffen wir damit die Grundlage dafür, dass die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens auch im dritten Pandemiejahr ihre Vielfalt bewahren und behaupten kann“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben. Eine Antragsstellung ist ab Mitte März möglich.
Das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ ist in einer ersten Runde im August 2020 mit einer Summe von 105 Millionen Euro (Zeitraum: 09/2020-03/2021) ausgeschrieben worden. Im März 2021 folgte eine zweite Ausschreibung in Höhe von 90 Millionen Euro (Zeitraum: 04/2021-09/2021). In den beiden ersten Runden konnten so bereits rund 30.000 Stipendien vergeben werden. Unter Berücksichtigung der Mittel aus der dritten Ausschreibung stellt die Landesregierung dann allein im Rahmen des Stipendienprogramms insgesamt 285 Millionen Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bereit. Ergänzend dazu hat die Landesregierung erst kürzlich ein Auftrittsförderprogramm unter anderem aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von 12,6 Millionen Euro bekanntgegeben. Mit spartenspezifischen Maßnahmen sollen so unter den Bedingungen der Pandemie konkrete Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler geschaffen werden.
Um die finanzielle und soziale Situation von Künstlerinnen und Künstlern nachhaltig zu verbessern, ist das Land Nordrhein-Westfalen auch auf Ebene der Kulturministerkonferenz der Länder aktiv: Ministerin Pfeiffer-Poensgen hat turnusgemäß zum 1. Januar 2022 den Vorsitz der Kulturministerkonferenz übernommen und wird in ihrer Amtszeit schwerpunktmäßig die Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern vorantreiben. Ziel ist es, die Einkommenssituation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern bundesweit zu verbessern – etwa durch Honoraruntergrenzen –sowie ein langfristiges Modell für eine Sozialversicherung für Künstlerinnen und Künstler zu etablieren, sodass auch längere Phasen ohne Engagements, wie etwa während der Corona-Pandemie, überbrückt werden können.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 896-04.
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