Die Landesregierung hat in der gestrigen Kabinettssitzung (18. August) die Einrichtung von jährlich 300 Studienplätzen für die Hebammenkunde an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Zuge der Akademisierung der Hebammenausbildung werden die bestehenden Ausbildungskapazitäten nach und nach von den Hebammenschulen an die Hochschulen verlagert. Die Auswahl der geeigneten Hochschulen soll, unter Haushaltsvorbehalt, zum Herbst im Einvernehmen zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgenommen werden. Dabei wird auf eine ausgewogene räumliche Verteilung der Studienplätze Wert gelegt, um auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen sicherzustellen. Der Start des dualen Studiums ist überwiegend zum Wintersemester 2021/2022 vorgesehen.
„Der Beschluss ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg hin zur Akademisierung der Hebammenausbildung in Nordrhein-Westfalen. Er signalisiert auch, welche Bedeutung die Landesregierung der Berufsgruppe der Hebammen für unsere Gesellschaft beimisst. Das Land benötigt dringend zusätzliche und qualifizierte Hebammen, die diesen so wichtigen Beruf in Zukunft ausüben. Die interessierten Hochschulen haben nun die notwendige Planungssicherheit, um die weiteren Vorarbeiten zur Einrichtung der Studiengänge zu leisten. Damit streben wir einen reibungslosen Übergang von der bisherigen klassischen Hebammenausbildung in die zukünftig vollakademisierte Ausbildung an“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, wie wichtig der heutige Beschluss für die geburtshilfliche Versorgung ist: „Die Finanzierung ist der zentrale Faktor, damit die Einrichtung der Studiengänge mit der Kooperation der Praxisorte, Kliniken und ambulanten Einrichtungen starten kann. Ziel ist die Sicherstellung einer regional vernetzten und guten Versorgung. Wir benötigen in den Kreißsälen vor Ort auch zukünftig ausreichend akademisch ausgebildete Hebammen. Mit dem Beschluss ist der Grundstein für ein flächendeckendes Ausbildungsangebot gelegt worden.“
Grundlage für die Akademisierung der Hebammenausbildung in Nordrhein-Westfalen ist das Hebammenreformgesetz des Bundes, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Mit ihrem Beschluss treibt die Landesregierung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben weiter voran. Bis zum 31. Dezember 2022 besteht eine Übergangszeit, in der noch eine berufspraktische Ausbildung an Hebammenschulen begonnen werden kann. Im Anschluss wird die Hebammenausbildung bundesweit von einer fachpraktischen Ausbildung auf einen Bachelorstudiengang umgestellt. Bis Ende 2027 müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre regulär dreijährige Ausbildung an Hebammenschulen abgeschlossen haben.
Für die Einrichtung von Hebammen-Studiengängen ist kein formales Bewerbungsverfahren der Hochschulen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft notwendig, die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihrer Hochschulautonomie selbst über die Einrichtung eines solchen Studiengangs. Derzeit finden zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und interessierten Hochschulen Gespräche dazu statt.
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