Erwachsenenbildung: REACT-EU-Mittel für die digitale Ausstattung von Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen
Die Corona-Krise hat auch auf die gemeinwohlorientierte Weiterbildung erhebliche Auswirkungen. So musste die Lehre in der Erwachsenenbildung während der Corona-bedingten Einschränkungen von analogen Präsenzangeboten auf digitale Angebote umgestellt werden. Dies stellt insbesondere diejenigen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer vor Herausforderungen, die ihren Schulabschluss nachholen, jedoch nicht über die für den Distanzunterricht notwendigen mobilen Endgeräte verfügen. Um zu gewährleisten, dass sie ihre Kurse dennoch erfolgreich absolvieren können, stellt die Europäische Union im Rahmen des Programms REACT-EU nun 9,2 Millionen Euro bereit: Die Mittel stehen Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, die Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durchführen. Gefördert werden Investitionen in die digitale Ausstattung, das heißt die Anschaffung von Laptops, Notebooks, Tablets und erforderlichem Zubehör sowie die Inbetriebnahme der Geräte. Ziel ist es, die unmittelbaren sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern: Durch die Investitionen sollen bildungsbenachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit digitalen Arbeitsplätzen ausgestattet und beim Nachholen von Schulabschlüssen bestmöglich unterstützt werden.
„Auch auf dem zweiten Bildungsweg sind eine gute technische Ausstattung und digitale Kompetenzen die Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulabschluss. REACT-EU setzt genau hier an: Die zusätzlichen Mittel ermöglichen es den Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Abschlusskursen in der Corona-Pandemie und darüber hinaus mit den notwendigen Endgeräten auszustatten und ihnen digitale Basiskompetenzen zu vermitteln. Damit können sich die Weiterbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufstellen und einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit leisten“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Die EU-Mittel werden von der Landesregierung über die zuständigen Bezirksregierungen bereitgestellt. Einrichtungen, die von der oberen Schulaufsicht genehmigte Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I durchführen, können diese ab sofort bei der für sie zuständigen Bezirksregierung beantragen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro je mobilem Endgerät. Die Zuwendung für die digitale Infrastruktur ist auf maximal 300.000 Euro pro Antrag begrenzt. Förderfähig sind jeweils bis zu 30 mobile Endgeräte pro Kurs.
REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Bekämpfung der Folgen der COVID19-Pandemie. Die zusätzlichen Mittel werden im Zeitraum von 2021 bis 2022 bereitgestellt. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.
Weitere Informationen unter: www.efre.nrw/react-eu
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 896-04.
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