Zusätzlich 200.000 Euro jährlich für Kunstvereine: Landesregierung legt neue Förderlinie auf
Um die Kunstvereine in Nordrhein-Westfalen zu stärken, erhöht die Landesregierung deren Förderung schrittweise um 200.000 Euro auf dann insgesamt 300.000 Euro, die ab 2022 jährlich zur Verfügung stehen. Die zusätzlichen Mittel stehen als Teil der Stärkungsinitiative Kultur unter anderem über die neue Förderlinie Profil- und Programmförderung für die Kunstvereine bereit. Ziel der neuen Förderlinie ist es, die Vereine dabei zu unterstützen, ihre Programme, Vermittlungsangebote und Infrastruktur zeitgemäß aufzustellen. Sie ergänzt die bereits bestehende Ausstellungsförderung für die Kunstvereine.
„Mit ihrem Fokus auf zeitgenössische künstlerische Positionen bieten Kunstvereine jungen Künstlerinnen und Künstlern wichtige Ausstellungsmöglichkeiten und schaffen Raum für Experimente. Gleichzeitig übernehmen sie eine wichtige Funktion im Bereich der Vermittlung zeitgenössischer Kunst. Bei diesen Aufgaben wollen wir die Kunstvereine noch besser unterstützen und ihnen durch zusätzliche Mittel die Möglichkeiten geben, eigene innovative Programmschwerpunkte zu entwickeln“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Im Rahmen der neuen Profil- und Programmförderung sollen künftig unter anderem Maßnahmen unterstützt werden,
· die neue Formate wie Veranstaltungsreihen, Publikationen oder Kooperationen erproben und sich dabei mit einer für den Verein individuell bedeutsamen, profilschärfenden Thematik auseinandersetzen,
· die die Zukunftsfähigkeit des Vereins stärken, zum Beispiel im Bereich der Nachwuchskräftegewinnung für die Vereinsarbeit,
· die eine dauerhafte, infrastrukturelle Optimierung darstellen, zum Beispiel technische Einrichtungen oder neue Kommunikationsstrategien und -medien.
Eine Antragsstellung bei den Bezirksregierungen ist für alle Kunstvereine in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Eine vorherige Kontaktaufnahme und Beratung durch die Bezirksregierungen wird empfohlen.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 896-04.
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