Landesregierung lobt neuen „Kunstpreis Nordrhein-Westfalen“ für zeitgenössische Kunst aus
Mit dem „Kunstpreis Nordrhein-Westfalen“ ruft die Landesregierung wieder eine zentrale Auszeichnung ins Leben, um die herausragende Leistung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler zu würdigen. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis soll künftig einmal jährlich an eine bedeutende Künstlerin bzw. einen bedeutenden Künstler oder ein Künstlerkollektiv in einer der fünf Kunstsparten Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst oder Visuelle Künste verliehen werden. Der Preis wird ausgelobt für eine herausragende künstlerische Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern, deren Schaffen in enger Beziehung zum Land Nordrhein-Westfalen steht und als ein wesentlicher Beitrag zur zeitgenössischen Kunst gewertet wird. Ein vergleichbarer Preis ist zuletzt vor über 50 Jahren als „Großer Kunstpreis des Landes Nordrhein-Westfalen“ verliehen worden.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Kunst hinterfragt, kritisiert, beobachtet und klagt an. Kunst interpretiert und inspiriert. Sie regt zum Nachdenken an oder kann auch einfach mal die Sorgen für eine gewisse Zeit verschwinden lassen. Das vergangene Jahr hat uns die Unverzichtbarkeit von Kunst als gesellschaftliche Ressource so deutlich gemacht wie nie. Dieser Bedeutung der zeitgenössischen Kunst für unsere Gesellschaft wollen wir mit dem neuen Kunstpreis Nordrhein-Westfalen Rechnung tragen. Er soll eine herausragende künstlerische Arbeit einer Einzelpersönlichkeit oder eines Kollektivs auszeichnen und so seine Strahlkraft über die Landesgrenzen hinaus entfalten.“
Darüber hinaus hat die Landesregierung die Neuaufstellung des Förderpreises des Landes Nordrhein-Westfalen für junge Künstlerinnen und Künstler beschlossen, um den künstlerischen Nachwuchs zu stärken. Mit dem Förderpreis werden seit 1957 herausragend begabte Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet, die auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen.
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Mit dem Förderpreis unterstützen wir als Landesregierung vielversprechende junge Künstlerinnen und Künstler dabei, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und ihr Werk in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Künftig wollen wir den Förderpreis durch eine Konzentration auf wenige Preisträgerinnen und Preisträger und eine gleichzeitige Erhöhung des Preisgeldes stärker fokussieren und aufwerten. So bauen wir auch die Relevanz des Preises für den künstlerischen Werdegang der Prämierten deutlich aus.“
Der Förderpreis für den künstlerischen Nachwuchs wird künftig in fünf Sparten verliehen und ist mit jeweils 15.000 Euro dotiert. Die Sparten, in denen der Preis verliehen wird, entsprechen jenen des Kunstpreises Nordrhein-Westfalen: Baukunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst und Visuelle Künste. Auch bei der Vergabe des Förderpreises stehen Künstlerinnen und Künstler im Fokus, die biografisch oder durch ihr Schaffen eine Verbindung zu Nordrhein-Westfalen aufweisen.
Die jeweiligen Nominierungen für die Preise werden über ein zweistufiges Benennungsverfahren ermittelt, das in Kürze gestartet wird. Vorschlagsberechtigt sind ausgewählte Führungspersönlichkeiten in Kunst und Kunsthochschulen sowie ausgewählte Kulturjournalistinnen und -journalisten. Das Kulturministerium nimmt diese Vorschläge entgegen und gibt sie mit Empfehlungen an eine siebenköpfige Expertenjury weiter. Diese Jury unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten entscheidet über die Vergabe der Preise. Die Preisverleihung erfolgt durch den Ministerpräsidenten und soll für die diesjährige Auslobung am 22. November 2021 stattfinden.
Da freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgrund weggefallener Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten besonders schwer von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, hat die Landesregierung im Rahmen des NRW-Stärkungspakets Kunst und Kultur das umfassende Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ in Höhe von 195 Millionen Euro aufgelegt. Ziel des Programms ist es, künstlerische Arbeit auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen. In zwei Antragsrunden hat das Land rund 30.000 Stipendien in Höhe von 7.000 bzw. 6.000 Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung gestellt.
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