KULTUR UND WISSENSCHAFT

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Stiftung Innovation in der Hochschullehre: Hochschulen in Nordrhein-Westfalen werben rund 51,1 Millionen Euro in erster Förderrunde ein

26.05.2021

Stiftung Innovation in der Hochschullehre: Hochschulen in Nordrhein-Westfalen werben rund 51,1 Millionen Euro in erster Förderrunde ein

Aktualisiert am 28.05.2021

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben erfolgreich an der ersten Förderrunde der Stiftung Innovation in der Hochschullehre teilgenommen. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen 33 geförderte Projektbeteiligungen, die sowohl Einzel- als auch Beteiligungen an Verbundanträgen enthalten. Die Fördersumme für die nordrhein-westfälischen Hochschulen und kooperierenden Einrichtungen beträgt rund 51,1 Millionen Euro. Die Auswahl erfolgte im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahrens durch Expertinnen und Experten aus den Hochschulen sowie von Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern. Maßgebend für die Förderung waren die Innovationsstärke und Qualität der skizzierten Vorhaben.

„Mit den im bundesweiten Wettbewerb geförderten Projekten wird die Qualität und Attraktivität von Studium und Lehre in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt. Die ausgewählten Projekte der Hochschulen sind ein weiterer Beweis für die erfolgreiche digitale Transformation der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, welche die Landesregierung beispielsweise im Rahmen der Digitalisierungsoffensive sowie im Rahmen der Kooperationsgemeinschaft der Digitalen Hochschule NRW unterstützt“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, die den ausgezeichneten Hochschulen gratuliert.

Die erste Förderrunde adressierte das Thema „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“. Gegenstand der Förderbekanntmachung war der Einsatz von Digitalisierung in der gesamten Breite von Studium und Lehre, wobei sowohl Präsenzlehre, sogenanntes Blended Learning (Kombination von Präsenz- und Online-Lehrmethoden) und Online-Lehre innovativ weitergedacht, erprobt und die gemachten Erfahrungen strukturell verankert werden sollen. Die Hochschulen konnten sowohl Einzelanträge als auch Anträge im Verbund mit anderen Hochschulen einreichen.

Insgesamt stellt die Stiftung bundesweit bis zu 330 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Bei der Stiftung Innovation in der Hochschullehre sind insgesamt 264 Anträge eingereicht worden. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde gegründet, um dauerhaft die Qualität und Innovationen, den Austausch, Vernetzung und Transfer in Studium und Lehre zu fördern. Grundlage ist die Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Juni 2019. Hierfür stehen der Stiftung jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen: https://stiftung-hochschullehre.de

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 896-04.