KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Landesregierung stellt elf Millionen Euro für die Fortführung von fünf Forschungskollegs zur Verfügung

13.07.2020

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt elf Millionen Euro für die Fortführung von fünf Forschungskollegs in Nordrhein-Westfalen bereit. Für die im Juli 2016 gestarteten Forschungsgemeinschaften stehen da- mit von Seiten des Landes in einer zweiten Förderphase ab 2021 jeweils rund 2,2 Millionen Euro für weitere dreieinhalb Jahre zur Verfügung. In den Kollegs forschen Doktorandinnen und Doktoranden fachübergreifend an innovativen und zukunftsweisenden Themen, wie etwa der IT-Sicherheit, Verbundwerkstoffen im Baubereich oder Nachhaltiger Mobilität.

Die Forschungskollegs verknüpfen Ingenieur- und Naturwissenschaften mit Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Sie arbeiten zudem transdisziplinär, das heißt, die Forschenden arbeiten mit Akteuren außerhalb der Wissenschaft zusammen. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen mit Akteuren aus der Praxis soll die Praxistauglichkeit von Erfindungen und deren Umsetzung in Produkte bzw. Dienstleistungen direkt von Beginn an berücksichtigt werden. Die Lösungsansätze sollen somit stets den Praxisbezug mitdenken. In den Kollegs werden entsprechende Forschungsmethoden vermittelt und weiterentwickelt.

„Spitzenforschung braucht hervorragend ausgebildete Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie fachübergreifenden Austausch. In den NRW-Forschungskollegs erlernen Promovierende bereits früh die Zusammenarbeit mit Forschenden verschiedener Disziplinen und mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis. Solche Kooperationen sind eine Bereicherung für die Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam entwickeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neue Lösungsansätze für komplexe Fragestellungen“, sagt Annette Storsberg, Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.

Die Forschungskollegs sind an Universitäten angesiedelt. Sofern in einem Konsortium Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) eingebunden sind, sind kooperative Promotionen möglich. Eine kooperative Promotion bedeutet, dass ein Promotionsverfahren in Kooperation zwischen einer Universität oder promotionsberechtigten Hochschule und einer HAW durchgeführt wird. Derzeit gibt es zwölf Forschungskollegs in Nordrhein-Westfalen, wovon sechs bereits 2018 evaluiert worden sind. Eine Expertenjury unter Leitung von Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag, hat nun die sechs im Jahr 2016 gestarteten Kollegs evaluiert und fünf davon zur weiteren Förderung empfohlen.

Für folgende fünf NRW-Forschungskollegs stellt das Land Nord- rhein-Westfalen elf Millionen Euro zur Verfügung:

  • ACCESS! – Transformationspfade zu einer nachhaltigen Mobilität, RWTH Aachen
  • Verbund.NRW – Verbunde im Bauwesen, RWTH Aachen und FH Münster
  • SecHuman – Schöne neue Welt: Sicherheit für Menschen im Cyberspace, Universität Bochum, TU Dortmund und FH Dortmund
  • RePliV – Regionale Regulierung religiöser Pluralität im Vergleich, Universitäten Bochum und Münster 
  • One Health und urbane Transformation - Erkennung von Risiken, Erarbeitung nachhaltiger Lösungen. Der Wandel gesundheitsbezogener Systeme des Rhein-Ruhrgebiets im Vergleich zu Metropolregionen in Südamerika, Afrika und Asien, Universität Bonn, Hochschule Bonn/Rhein Sieg und United Nations University - EHS