Im Zuge des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise hält die Landesregierung ihr Wort, die Einrichtungen mit der durch die Corona-Pandemie verursachten Finanzlücke nicht alleine zu lassen: Nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die nicht – wie die Volkshochschulen – kommunal getragen sind, können zusätzliche Mittel beantragen. Damit sollen für die Zeit von März bis Ende Juni 2020 die Lücke zwischen den notwendigen Fixkosten und den erzielten Einnahmen der Einrichtung gemindert und dadurch entstandene existenzielle Härten aufgefangen werden. Das Land stellt dafür insgesamt 35 Millionen Euro bereit.
Vor allem kleine Einrichtungen benötigen Einnahmen über Teilnahmeentgelte, um den Betrieb ihrer Einrichtung aufrechtzuerhalten. „Durch die Absage von Seminaren und die Rückzahlung von Teilnahmebeiträgen sind zahlreiche nicht-kommunale Weiterbildungseinrichtungen während der Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten. Mit der nun beschlossenen strukturellen Förderung lösen wir unser Versprechen ein und unterstützen diese Einrichtungen darin, die Krise erfolgreich zu bewältigen. Mit ihrem breiten Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit Ausbruch der Pandemie weitreichende Maßnahmen veranlasst: Ab Mitte März 2020 war es unter anderem nicht mehr möglich, Angebote in Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich wahrzunehmen. Die dadurch zwischen März und Juni entstandenen finanziellen Ausfälle der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen „in anderer Trägerschaft“ sollen mit den jetzt beschlossenen Mitteln aus dem Konjunkturpaket des Landes kompensiert werden. Die Förderung kann ab dem 22. Juli bei den zuständigen Dezernaten 48 der Bezirksregierungen beantragt werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 170 nicht-kommunale nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungseinrichtungen.
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