Wegen der Pandemie-Entwicklung mussten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Laufe des aktuellen Wintersemesters erneut auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen. Um trotz der Corona-Belastungen für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium unter Pandemie-Bedingungen zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wie schon für das Sommersemester 2020 eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst. So wird etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, außerdem wird unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt. Um Studierenden und Hochschulen langfristig Planungssicherheit zu bieten, gilt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung nicht nur für das aktuelle Wintersemester, sondern bis zum 1. Oktober 2021, also auch für das Sommersemester 2021.
„Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen; den Hochschulen und Studierenden verlangt sie viel Flexibilität und Anpassungsbereitschaft ab. Das Ziel der Landesregierung ist, dass den Studierenden unter Corona-Bedingungen möglichst keine Nachteile entstehen. Aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens haben wir zur Planungssicherheit daher bereits jetzt entschieden, die Geltungsdauer der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung auch auf das Sommersemester 2021 auszuweiten“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt die Landesregierung den Hochschulen auch weiterhin die notwendigen und nun aktualisierten Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung: Insbesondere Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen werden, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, wieder flächendeckend ermöglicht. Darüber hinaus hat die Landesregierung die individualisierte Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 erneut um ein Semester erhöht. Mit dieser Erhöhung schafft das Land wiederum die Voraussetzung dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Wahlen der Hochschulgremien und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen mithilfe von Onlineverfahren durchgeführt werden können.
Die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie hier:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=42045&aufgehoben=N
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