KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

NS-Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen können zum 75. Jahrestag des Kriegsendes wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen

07.05.2020

Seit dieser Woche dürfen die Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen wieder ihre Türen für Besucherinnen und Besucher öffnen. Damit besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zum Anlass des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai, eine der insgesamt 29 NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte im Land zu besuchen. Voraussetzung für die Öffnung ist die strikte Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregelungen im Zuge der Corona-Pandemie. Zudem gilt für den Besuch einer Gedenkstätte die Einhaltung der Maskenpflicht. Über den genauen Zeitpunkt der Wiederöffnung entscheiden die Einrichtungen selbst.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die NS-Gedenkstätten und –Erinnerungsorte in NRW seit dieser Woche unter Einhaltung der Corona-Auflagen wieder öffnen können. Denn sie leisten wichtige Beiträge zur demokratischen Kultur in Nordrhein-Westfalen. Dabei geht die Erinnerungskultur über das reine Vermitteln von historischen Gegebenheiten und Abläufen hinaus und schließt eine historisch-moralische Bildung ein. Es geht darum, Ereignisse und Hintergründe aus der Zeit des Nationalsozialismus bekannt oder bewusst zu machen, oftmals mit besonderem Blick auf die jeweiligen lokalen und regionalen Gegebenheiten. Es geht aber auch um das Einüben von Demokratiefähigkeit und um die Entwicklung von Zivilcourage“, sagt Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser.

„Vor dem Hintergrund des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs und an die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 75 Jahren ist es wichtig, dass wir auch heute autoritären und populistischen Herausforderungen an die Demokratie entschieden entgegentreten. Gedenkstätten sind und bleiben Orte der Verständigung über unser gemeinsames historisches Selbstverständnis und über die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens“, unterstreicht Parlamentarischer Staatssekretär Kaiser.

Die 29 NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen sind breit über das Land verteilt: Jeder Einwohner kann im Umkreis von rund 70 Kilometern von seinem Wohnort eine Gedenkstätte finden. Betrieben werden diese in lokaler, zumeist kommunaler Verantwortung, Hauptmittelgeber sind die Kommunen. Unterstützt wird die Arbeit der Gedenkstätten zudem durch Förderprogramme der Landeszentrale für politische Bildung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.