Das Landeskabinett billigt den Gesetzentwurf zur Einführung eines integrierten Bachelors und beteiligt jetzt die Verbände
Der Studiengang Rechtswissenschaft kann in Nordrhein-Westfalen bisher nur mit einem ersten Staatsexamen abgeschlossen werden. Das führte dazu, dass einige Studierende ihr Studium trotz erfolgreicher universitärer Prüfungen ohne Abschluss beenden. Ebenso wie in anderen Studiengängen soll jetzt auch im Jurastudium ein Bachelor-Grad erworben werden können. Es soll einen „integrierten“ Bachelor geben: Laut Gesetzentwurf, der jetzt vom Kabinett verabschiedet wurde, erwirbt jede Studentin und jeder Student von Gesetzes wegen den Bachelor, wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und der universitäre Teil des ersten Staatsexamens bestanden ist. Der am Dienstag, 12. Dezember 2023, vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Dieser zusätzliche Abschluss ist ein echter Gewinn für Studentinnen und Studenten im Studiengang Rechtwissenschaft. Mit dem Bachelor haben sie einen universitären Abschluss und können ein Masterstudium anschließen oder in den Arbeitsmarkt gehen. Das macht den rechtswissenschaftlichen Studiengang für eine Vielzahl potenzieller Studienanfängerinnen und Studienfänger attraktiver und kann damit einen Beitrag zur Abfederung des Fachkräftemangels leisten.“
Ministerin für Kultur und Wissenschaft Ina Brandes: „Mit dem integrierten Bachelor werden wir jedes Jahr gut ausgebildete junge Menschen für den Arbeitsmarkt gewinnen. Mussten sie bislang die Universität trotz sämtlicher bestandener universitärer Prüfungen ohne Abschluss verlassen, können sie sich jetzt mit einem Master-Studiengang weiter qualifizieren oder direkt ins Berufsleben einsteigen. Dadurch werden die jahrelangen Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden endlich honoriert.“
Nordrhein-Westfalen wäre das erste Bundesland, in dem ein integrierter Bachelorgrad im Studiengang Rechtswissenschaft auf Antrag der Studierenden bereits durch Gesetz verliehen wird. Auf diese Weise entsteht für die Universitäten nicht die Notwendigkeit, einen separaten Bachelor-Studiengang einzurichten. Die universitären Ausbildungsressourcen werden deutlich zielführend eingesetzt.
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