
Neue Normalität
Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen
Mit dem Programm wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, BIPoC (Black, Indigenous, People of Color), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.
In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung müssen daher konkrete Ziele für Personal, Publikum, Programm, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Partner definiert werden. Die Einrichtung entscheidet dabei selbst, welchen Schwerpunkt sie vor dem Hintergrund der Ausgangslage und bestehender Bedarfe bei der Konzeptentwicklung und ersten Umsetzungsschritten setzt.
Die erste Förderrunde für die Jahre 2022/2023 ist abgeschlossen. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 500.000 EUR an Fördermitteln für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung. Die Ausschreibung dazu erfolgt voraussichtlich im Jahr 2023.
Formalia Die Förderziele und- voraussetzungen
Gefördert werden:
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung erster Maßnahmen entstehen. Dazu gehören:
- Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
- Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds/Mission Statements, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
- Netzwerkveranstaltungen,
- Fortbildungen/Workshops,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Personal, Publikum, Partner und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.
Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Auch die Erweiterung bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.
Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Neue Normalität -Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen“ (siehe Downloadbereich).
Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel (maximal 50.000 EUR pro Haushaltsjahr) beantragt werden. Voraussichtlicher nächster Durchführungszeitraum ist 2024/2025.
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch ein Projektdatenblatt, das unten im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Das Projektdatenblatt muss vollständig ausgefüllt und mit den nachfolgend genannten Anlagen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung per Mail oder postalisch fristgerecht eingereicht werden.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Projektdatenblatt bei:
- Kosten- und Finanzierungsplan aufgeteilt nach Haushaltsjahren (zwingend erforderlich)
- Motivationsschreiben der Leitungsebene (zwingend erforderlich)
- Ein bereits vorhandenes schriftliches Konzept zur diversitätssensiblen Öffnung (sofern relevant)
- Entwurf einer Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten und Kurzprofile aller beteiligten Einrichtungen (sofern relevant zwingend erforderlich).
Bitte beachten Sie, dass weitere Anlagen oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im Jahr 2023 für den Förderzeitraum 2024/2025 statt. Über die Antragsfristen wird rechtzeitig an dieser Stelle informiert.
Juryverfahren
Die Auswahl erfolgt durch eine divers besetzte Jury. Der Jury gehören folgende Personen an:
o Michelle Bray, Diversitätsentwicklerin
o Dr. Henning Mohr, Leiter des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft
o Antje Nöhren, Geschäftsführerin des Kultursekretariats NRW Gütersloh
o Prasanna Oommen, Moderatorin, Kommunikationsberaterin, Autorin „Prasanna Ommen: moderating change“
o Lisette Reuter, Geschäftsführung/ Künstlerische Leitung Un-Label e.V.
o Dr. Ipek Wiesmann, Leiterin des kommunalen Integrationszentrums der Stadt Münster
Bei Befangenheit von Jurymitgliedern zu eingereichten Anträgen bzw. Antragstellenden wurden die betreffenden Jurymitglieder von der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag ausgeschlossen. Die Bewertung des Antrags wurde entsprechend bereinigt.
Beratung
Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Dort muss ebenfalls der Antrag (Projektdatenblatt und Anlagen) postalisch oder per E-Mail fristgerecht eingereicht werden. Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie hier:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Ansprechpartnerin:
Cristina Loi
Tel.: 02931 82-3328
Mail: cristina.loi[at]bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Ansprechpartnerin:
Annelore Ernst
Tel. 05231-714847
Mail: annelore.ernst[at]brdt.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Ansprechpartnerin:
Wiebke Holetzek
Tel: 0211.475-3598
Mail: wiebke.holetzek[at]brd.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Ansprechpartnerin:
Anna-Maria Wagner
Tel: +49 (0) 221 - 147 – 3306 (mo-do 8-12)
Mail: anna-maria.wagner[at]brk.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin:
Julia Oldiges
Tel: 0251 411 4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Catrin Boß
E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (c)atrin.boss[at]mkw.nrw.de -
Robert Hillmanns
E-Mail: robert.hillmanns[at]mkw.nrw.detarget="_blank" -
Christine Holsträter
Email: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de
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