KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Literaturförderung

Ein Stapel Bücher

Literaturförderung

Im Rahmen der allgemeinen Literaturförderung unterstützt das Land u.a. Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren.

Breit aufgestellt Förderprogramm Literatur

Die Literaturförderung in Nordrhein-Westfalen ist breit angelegt. Gefördert werden Einrichtungen wie die fünf Literaturbüros, das Literaturhaus Köln, das Europäische Übersetzerkollegium und Burg Hülshoff – Center for literature, die das institutionelle Gerüst der Literaturszene bilden. Gefördert werden aber auch zahlreiche Festivals und andere Literaturveranstaltungen sowie  Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung. Für die individuelle Unterstützung von Autorinnen und Autoren stehen mehrere Stipendienprogramme zur Verfügung. Der Kinderbuchpreis des Landes Nordrhein-Westfalen und der Verlagspreis Nordrhein-Westfalen stellen zwei weitere Förderfelder dar.

Leselust fördern Kinderbuchpreis Nordrhein-Westfalen

Spannende und gut erzählte Bücher für Leseanfängerinnen und -anfänger sind ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Leseförderung. Die Landesregierung lobt jährlich einen mit 5.000 Euro ausgestatteten Kinderbuchpreis für ein besonders gelungenes Erstleserbuch aus.

Individuelle Unterstützung Beratung für Autorinnen und Autoren

Wichtige Mittler und Kanäle der Literaturförderung sind die fünf regional verankerten Literaturbüros in BonnDetmoldDüsseldorfGladbeck und Unna. Die Landesregierung unterstützt sie mit einer institutionellen Förderung bzw. einem Personalkostenzuschuss. Damit können die Büros Autorinnen und Autoren beraten, Lesungen und andere Veranstaltungen organisieren und Projekte durchführen, wie zum Beispiel Schreibwerkstätten und andere literarische Weiterbildungsmaßnahmen, Kinder- und Jugendbuchwochen und Sommerakademien für Nachwuchsautorinnen und -autoren.

Literaturland Nordrhein-Westfalen Allgemeine Förderung von Literaturprojekten

Im Rahmen der allgemeinen Literaturförderung unterstützt das Land u.a. literarische Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren. 

Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Projekte, Maßnahmen zur Leseförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte. 

  • Literaturbüros und Literaturhäuser
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Sonstige öffentliche Träger
  • Vereine und Organisationen, sonstige private Träger

Die Förderung erfolgt durch Projektzuschüsse gem. §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. Antragsfrist ist jeweils der 30.11. des Vorjahres. Antragsformulare sind bei den Bezirksregierungen oder über die Websites der Bezirksregierungen erhältlich. Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury.

Häufige Fragen Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind.

Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.

  • Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays.
  • Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. 

Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.

Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

  • Interessentinnen und Interessenten können bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine Bewerbung richten an: Literaturbüro NRW e. V. Konrad-Adenauer-Platz 1 40210 Düsseldorf www.literaturbuero-nrw.de

 

Das Bewerbungsformular finden Sie nachfolgend und im Download-Bereich:

 

Dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • bio-bibliographische Angaben (Lebenslauf, Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage) in fünffacher Ausfertigung,
  • Exposé und Textprobe (ca. 20 Seiten) des fertig zu stellenden Werkes in fünffacher Ausfertigung
  • ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werkes (mit Arbeitstitel)
  • alternativ der Nachweis über zwei bereits vorliegende Verlagspublikationen (außer in Druckkostenzuschussverlagen)
  • bei Hörspielen oder Theaterstücken die Zusage eines Verlages, einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu veröffentlichen bzw. aufzuführen
  • alternativ der Nachweis über zwei bereits veröffentlichte oder öffentlich aufgeführte Stücke. 

 

Bitte schicken Sie keine Originalunterlagen (Verträge, Manuskripte etc.), da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden! 

 

Bitte versenden Sie die Unterlagen nicht per Einschreiben. 

 

Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Seite des Literaturbüros NRW.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Landesregierung auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Literarisches Übersetzen Europäisches Übersetzer-Kollegium in Straelen

Nordrhein-Westfalen ist das Land des literarischen Übersetzens. Hier wird nicht nur der bundesweit einzige Masterstudiengang Literaturübersetzung (an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) angeboten. Am Niederrhein befindet sich vor allem eine der weltweit wichtigsten Anlaufstellen für Übersetzer: das Europäische Übersetzer-Kollegium (EÜK) in Straelen mit seiner großen Bibliothek, das vom Land Nordrhein-Westfalen institutionell gefördert wird. Hier können Übersetzerinnen und Übersetzer aus der ganzen Welt einige Wochen lang arbeiten, wohnen und sich austauschen. Damit ist das EÜK das größte Arbeitszentrum für Übersetzer weltweit. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt bis zu zwölf einmonatige Aufenthaltsstipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer im EÜK. 

 

Bewerbungen nimmt das Europäische Übersetzer-Kollegium entgegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kollegiums.

Residenzstipendien Künstlerdorf Schöppingen

Mit Unterstützung des Landes vergibt das Künstlerdorf Schöppingen Residenzstipendien an Autorinnen und Autoren.

Bewerbungen nimmt das Künstlerdorf Schöppingen entgegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Künstlerdorfs.

Die Auszeichnung wird für ein besonders qualitätsvolles Kinderbuch vergeben, das für Kinder im Grundschulalter geeignet und auch im Schulunterricht einsetzbar ist. Das Buch soll den sprachlichen und inhaltlichen Ansprüchen der Altersstufe gerecht werden und aktuell im Handel verfügbar sein.

Autorinnen und Autoren, Illustratorinnen und Illustratoren. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es wird ein Preis in Höhe von 5.000 Euro verliehen.

In einem zweistufigen Verfahren benennen zunächst sachkundige Institutionen und Einzelpersönlichkeiten geeignete Buchvorschläge für ein vom Land bestimmtes Auswahlgremium. Diese Jury wählt die Preisträgerin beziehungsweise den Preisträger aus.

Eine Liste der bisherigen Gewinnerinnen und Gewinner des Kinderbuchpreises Nordrhein-Westfalen finden Sie unten im Downloadbereich.