Archivförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Anstrengungen der Archivträger im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) und der Beteiligung am Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
Wichtige Dokumente dauerhaft erhalten Landesinitiative Substanzerhalt (LISE)
Die Verantwortung für die Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in den Archiven hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2006 dazu bewogen, in Kooperation mit den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen die Landesinitiative Substanzerhalt zu begründen.
Bei der Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um eine dauerhafte Aufgabe. Papier, das im Zeitraum von etwa 1850 bis 1970 industriell hergestellt wurde, ist stark säurehaltig und droht ohne Gegenmaßnahmen zunehmend zu zerfallen. In allen Archiven befinden sich große Mengen Akten und andere Dokumente aus diesem säurehaltigen Papier. Im Interesse größtmöglicher Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) neben der Massenentsäuerung, Reinigung und Dekontamination, sachgerechte Verpackung und Maßnahmen der Restaurierung von Archivgut aus kommunalen und privaten Archiven gefördert. Wichtige Dokumente der Landesgeschichte werden mit Hilfe dieses Programms dauerhaft erhalten.
Die Leitung und Koordination des Förderprogramms liegen bei den Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium.
Die LISE umfasst vier Förderbereiche: Massenentsäuerung, Reinigung und Dekontamination, Verpackung und Restaurierung von Dokumenten in kommunalen und privaten Archiven.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Das Land NRW wird unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Landeshaushaltsmittel weiterhin die Kosten für den Bestandserhalt nichtstaatlichen Archivgutes mit einem Fördersatz von 60 % bezuschussen.
Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland und Modellprojektförderung Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bietet Archiven, Bibliotheken und anderen Gedächtnisinstitutionen zwei Förderlinien. Neben dem auf Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung ausgelegten „Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Modellprojektförderung der KEK mit weiteren Mitteln die Schaffung von innovativen Good-Practice-Beispielen.
Über das BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts sollen vor allem Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Reinigung und Verpackung sowie konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie z. B. Schadenserfassung gefördert werden. Förderfähig ist zudem die konservatorisch-restauratorische Vorbereitung für Digitalisierungsvorhaben. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt. In begrenztem Umfang ist eine Förderung mehrjähriger Projekte möglich.
Der Bund fördert maximal 50% der Projektkosten. Voraussetzung ist, dass die Antragsstellenden mindestens 50% Eigenmittel bzw. Landes- oder Drittmittel einbringen. Das Land NRW übernimmt bis zu 50% der Kofinanzierung.
Anträge für das BKM-Sonderprogramm aus Nordrhein-Westfalen sind vorab sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.
- E-Mail: fp-424[at]mkw.nrw.de (fp-424[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
- Postadresse: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 424, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf
Die Anträge müssen jedes Jahr bis zum 17. Januar beim MKW eingegangen sein. Es erfolgt eine Prüfung der Anträge (ggf. ist eine nach Nachbesserung durch die Antragstellen erforderlich) und eine fristgerechte Weiterleitung zum 31. Januar an die KEK.
Die benötigten Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KEK.
Eine Kombination aus LISE-Zuwendungen und Fördermitteln der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ist möglich. Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, gehen Sie bitte frühzeitig auf Ihre zuständige Archivberatungsstelle der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen zu.
Im Rahmen der KEK-Modellprojektförderung unterstützt die KEK mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei.
Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar. Weitere Informationen zur KEK-Modellprojektförderung finden Sie auf den Seiten der KEK.
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