KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren

Alte Bücher in einem Regal

Das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren

In Kooperation mit zahlreichen Partnern arbeitet die Landesregierung daran, das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens zu bewahren und vor Verfall zu schützen. 

Geschichte dokumentieren Kulturerbe für nachfolgende Generationen bewahren

Die Kultur in Nordrhein-Westfalen beruht auf vielfältigen künstlerischen, handwerklichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Diese kulturelle Substanz wird in den zahlreichen Archiven, Bibliotheken, Museen, Ausstellungshäusern und öffentlichen Sammlungen der Kommunen, der Landschaftsverbände und des Landes Nordrhein-Westfalen dokumentiert. Wegen seiner großen Bedeutung für die Identität unseres Landes und für seine künftige Entwicklung trägt das Land mit zahlreichen Maßnahmen dazu bei, das kulturelle Erbe für die nachkommenden Generationen zu bewahren und zugänglich zu machen. Dazu kooperiert es mit den genannten Einrichtungen, aber auch mit privaten Partnerinnen und Partnern und arbeitet mit Institutionen, die länderübergreifende Kulturpflege betreiben, zusammen.

Förderung Landesregierung fördert den Erhalt des Kulturguts

Kulturgüter sind häufig vom Verfall bedroht. So setzt der Säurefraß historischen Dokumenten oder wertvollen Büchern zu, der Buchbestand in Bibliotheken zeigt deutliche Abnutzungsspuren und alte Kunstwerke müssen restauriert werden. Auch geschichtlich bedeutendes Filmmaterial muss als Kulturgut gesichert werden.

Zur Rettung, Sicherung und Pflege des Kulturguts hat die Landesregierung Förderprogramme aufgelegt. Dazu gehören unter anderem die Massenentsäuerung von Archivgut, bestandserhaltende Maßnahmen in Bibliotheken und Filmarchiven sowie die Restaurierung von Kunstwerken.

Kulturförderung macht Erinnerungsarbeit möglich

Auch die Pflege des Kulturguts der Vertriebenen und Flüchtlinge ist „Kulturgutschutz“ im übertragenen Sinne. Zukunft braucht Herkunft. Darum gehören Kulturförderung und Erinnerungsarbeit zusammen.

Kulturerbe schützen Weltkulturerbe-Programm der UNESCO

Mit dem Inkrafttreten des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 10. Juli 2013 können sich lebendige kulturelle Ausdrucksformen um eine Anerkennung im Sinne des Übereinkommens bewerben. Für das UNESCO-Weltkulturerbe liegt die Zuständigkeit davon getrennt im Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Digitale Bestände bewahren Das Digitale Archiv NRW (DA NRW)

Vor allem für das schriftliche Kulturerbe gibt es gesetzliche Vorgaben, dieses dauerhaft aufzubewahren. Im Archivgesetz Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel die Archivierung von Unterlagen geregelt, und das Pflichtexemplargesetz schreibt vor, dass von jedem in Nordrhein-Westfalen beispielsweise als Buch publizierten Text ein sogenanntes Pflichtexemplar aufbewahrt werden muss. Für andere Kulturgüter gibt es keine gesetzliche Pflicht, aber ein gemeinsames Verständnis darüber, dass ihr Erhalt für die kulturelle Identität unseres Landes unabdingbar ist. Diese Gesetze und die kulturpolitischen Selbstverpflichtungen gelten auch für digitale Formen, die zunehmend entstehen.

Weil die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für digitale Unterlagen inhaltlich komplex und technisch aufwändig sind, haben Land und Kommunen von Beginn an eine gemeinsame träger-, sparten- und institutionenübergreifende Lösung für eine Langzeitarchivierung angestrebt, die von allen kulturellen Gedächtniseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur dauerhaften Sicherung ihrer digitalen Bestände genutzt werden kann. Auch nicht-staatlichen und nicht-kommunalen Trägern von Kultureinrichtungen steht das Digitale Archiv NRW (DA NRW) grundsätzlich offen, sofern deren digitales Kulturgut für die Langzeitarchivierung und die Präsentation im Internet geeignet ist und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen. Das DA NRW übernimmt nicht die fachlichen Aufgaben der Kultureinrichtungen. Es bietet aber technische und organisatorische Lösung zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Zur Nutzung von Synergieeffekten wird die Dienstleistung in einem Verbund verschiedener Dienstleister des Landes und der Kommunen bereitgestellt. Zu diesem Zweck arbeiten seit 2015 das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, und der Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister als Arbeitsgemeinschaft zusammen, um eine wirtschaftliche Lösung zur Langzeitarchivierung digitaler und digitalisierter Kulturgüter in Nordrhein-Westfalen anbieten zu können. Mit seinem Portal stellt das DA NRW zudem einen nutzerorientierten zentralen Zugang zum digitalen Wissens- und Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, das gleichzeitig Zulieferer für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), die europeana und alle anderen Portale sein kann.