Bei der Förderinitiative "Innovative Hochschule" sind im Wettbewerbsverfahren auch fünf Hochschulen aus NRW als Gewinner ausgewählt worden. Fünf Jahre werden die ausgewählten Projekte mit ihrer hochschulumfassenden Strategie zur Vernetzung im regionalen Umfeld unterstützt. Mit einem Fördervolumen von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr und Antrag, bei Hochschulverbünden von bis zu drei Millionen Euro, werden Kooperationen zwischen Hochschulen und Partnern aus der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren ermöglicht.
"Ich gratuliere den Gewinnerhochschulen und ihren Kooperationspartnern zu dem Erfolg. Durch die Förderung wird der Transfer von Wissen und Entwicklungen aus den Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft beschleunigt. Die Projekte können damit Impulsgeber für einen Innovationsschub in der Region sein", sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die Gewinner aus NRW:
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg: Campustoworld – Campus to world: Eine Innovation Mall für das Wissen
- Hochschule Niederrhein: Leuchtturm_NR – Aus der Höhe in die Breite: Von Einzelerfolgen zu einem systematisch angelegten Transfer in die Region
- Fachhochschule Münster: muenster_land_leben – Gesund-heitsversorgung, Teilhabe und Wohlbefinden im ruralen Raum
- Katholische Hochschule NRW (KatHO NRW) / Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL): s_inn – Transfernetzwerk Soziale Innovation (Verbundantrag)
"Innovative Hochschule" ist eine Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Beschlossen wurde sie von den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern im Sommer 2016. Sie soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten darin unterstützen, sich im Leistungsbereich Transfer und Innovation zu profilieren und ihre strategische Rolle im regionalen und überregionalen Innovationssystem zu stärken. Bund und Länder stellen hierfür bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre zur Verfügung. Die Fördermittel werden zu 90 Prozent vom Bund und zu zehn Prozent vom Bundesland der jeweiligen Hochschule getragen.
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