Chancengleichheit zwischen Frau und Mann
Chancengleichheit Chancen fördern – Qualität sichern – Forschung und Familie vereinbaren
Dass Leistung und Kompetenz über Karrierechancen in der Forschung und an den Hochschulen entscheiden und nicht das Geschlecht, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Studium, Forschung, Lehre und in den Führungspositionen der Hochschulverwaltung zu fördern und zu fordern, ist eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und des Ministeriums. Dazu gehört es auch, dass sich in Zukunft Forschung und Familie besser vereinbaren lassen. Chancengleichheit sichert die Qualität und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen.
Maßnahmen Gleichstellung im Hochschulrecht
Das Hochschulgesetz (HG) Nordrhein-Westfalen und das Landesgleichstellungsgesetz enthalten verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frau und Mann (Art.3 Abs.2 S.2 GG). Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile im Wissenschafts- und Hochschulsystem ist dabei der verfassungsrechtliche Leitauftrag und Anspruch.
Das Gebot der geschlechtergerechten Zusammensetzung von Hochschulgremien wird durch eine hochschulspezifische Regelung (§ 11b HG NRW) sichtbar, transparent und wirksam gestaltet. Ausnahmen von der paritätischen Besetzung sind nur im Einzelfall zulässig und müssen dokumentiert werden. Hochschulen können hier eine Umsetzungshilfe herunterladen.
Alle Hochschulräte müssen zwingend mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt werden. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig (§21 Abs.3 HG NRW).
Zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern in Berufungsverfahren legen die Hochschulen fächergruppenbezogene Gleichstellungsquoten fest. Ziel ist es, die Anzahl der Professorinnen künftig zu steigern (Art.1 § 37a HG NRW).
Mit der Integration der Geschlechterperspektive in die haushalterischen Entscheidungen der Hochschulen kann die Chancengleichheit verbessert werden (§ 24 Abs.5 HG NRW).
Paragraf 24 des Hochschulgesetzes NRW verdeutlicht die Strukturen und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Fachbereichsgleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission). Weitere Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz.
Die Gewährleistung einer guten Vereinbarkeit von Familie (Kinderbetreuung und Pflege) und Beruf oder Studium ist eine gesetzliche Aufgabe der Hochschulen (§ 3 Abs.5 HG NRW). Mit den Regelungen zum individuellen Studium in Teilzeit und dem echten Teilzeitstudium können flexible Wege beschritten werden (§ 62a HG NRW).
Gleichstellung fördern Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen
Ziel von „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen“, auch FF-Hochschulen genannt, ist es, die Arbeit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Hochschulen inhaltlich und strukturell zu unterstützen. Ein Teil der Förderung ist Maßnahmen vorbehalten, die der Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit familiären Verpflichtungen und Pflege dienen. Jede Hochschule erhält einen Sockelbetrag, dessen Höhe von der Anzahl der Studierenden abhängig ist. Insgesamt werden den Hochschulen im Rahmen des Programms FF-Hochschulen jährlich Mittel im Umfang von aktuell 4,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Das Programm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen“, auch FF-Med genannt, setzt auf zwei Programmstränge: Zum einen wird die dezentrale Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen strukturell und systematisch unterstützt. Die Universitäten mit Medizinischen Fachbereichen erhalten dafür einen Sockelbetrag von 58.000 Euro pro Jahr und Universität. Zum anderen werden Nachwuchswissenschaftlerinnen auf ihrem Karriereweg mithilfe von Stipendien gefördert. Jeder Medizinische Fachbereich erhält dazu jährlich einen festen Betrag in Höhe von 100.000 Euro zur Nachwuchsförderung.
Weitere Programme Professorinnenprogramm
Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder wurde in einer Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen erstmal am 19. November 2007 verabschiedet.
Das Professorinnenprogramm ist eine Maßnahme, um mehr Frauen nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten und ihre Präsenz auf allen Qualifikationsstufen zu steigern. In der nunmehr vierten Programmphase (2023 - 2030) steht ein Mittelvolumen von 320 Mio. Euro zur Verfügung, das je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen wird.
Das Programm wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen und stärkt zudem durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an deutschen Hochschulen. Hochschulen qualifizieren sich für eine Teilnahme am Programm durch Gleichstellungskonzepte, die extern begutachtet werden. Diese Konzepte umfassen unter anderem speziell auf die jeweilige Hochschule ausgerichtete gleichstellungsfördernde Maßnahmen. Hochschulen, die ein überzeugendes Gleichstellungskonzept vorlegen, können eine Anschubfinanzierung von bis zu drei Stellen für mit Frauen besetzte Professuren für eine Dauer von fünf Jahren beantragen. Mehr Informationen zu diesem Programm finden Sie hier und auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Chancengleichheit Gleichstellung in Berufungsverfahren
Die Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG NRW) dient als Instrument zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. Die Regelung soll die Gendersensibilität bei Berufungsentscheidungen steigern und zu einer Erhöhung der Anzahl von Professorinnen beitragen.
Online-Tool hilft bei der Umsetzung der Gleichstellungsquote
Fünf Klicks – ein Ergebnis
2015 hat die Koordinierungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des MKW ein Online-Statistiktool erstellt, das es Hochschulen erleichtern soll, die Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG NRW) umzusetzen. In fünf einfachen Schritten gelangen die Nutzerinnen und Nutzer zu einer Orientierungsgröße, die angibt, wie viele Professuren in einzelnen Fachbereichen weiblich besetzt sein müssen, damit die rechtlich verbindliche Gleichstellungsquote erfüllt ist.
Als Ausgangsgesamtheit dient der Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die abstrakt die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Professur in der Fächergruppe erfüllen – also beispielsweise promoviert oder habilitiert sind. Das Tool basiert auf Daten der amtlichen Statistik und lässt eine individuelle Auswahl nach Hochschulen und Fächern zu. Damit ist ein Überblick über Ist- und Soll-Zustand der Gleichstellung bei Professuren möglich, sowohl für die eigene Hochschule als auch für andere Hochschulen, das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund.
So funktioniert das Online-Tool
In folgenden Schritten gelangen die Nutzerinnen und Nutzer des Statistiktools zu ihrer individuellen Orientierungsgröße:
- 1. Schritt: Auswahl der Hochschule
- 2. Schritt: Zusammenstellung einzelner Fächer zu einer hochschulspezifischen Fächergruppe
- 3. Schritt: Auswahl der Vergleichsebene zur eigenen Hochschule – zum Beispiel andere Hochschulen oder die Gesamtsituation in Bund und Land
- 4. Schritt: Ermittlung der Ausgangsgesamtheit professorabler Personen nach Qualifikationsgruppen und Geschlecht
- 5. Schritt: Ermittlung des Frauenanteils sowie einer Zielvorgabe in der jeweiligen Fächergruppe
Das Ergebnis in Prozentangabe entspricht bei gendergerechter Fächerzusammenstellung und entsprechender Festlegung der Qualifikationsvoraussetzungen den rechtlichen Anforderungen der neuen Gleichstellungsquote für die Berufungsverfahren.
Veranstaltungen Gender-Kongress und Rita-Süssmuth-Forschungspreis
Der Gender-Kongress 2020 des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen fand am 11. Februar 2020 unter dem Titel „Please Mind the Gap … - Geschlechter(un)gerechtigkeit an Hochschulen“ statt. Im Mittelpunkt des Kongresses stand der Gender Pay Gap (deutsch: Geschlechter-Einkommenslücke), ein gleichstellungspolitisches Thema, das auch an den Hochschulen eine Rolle spielt. Ziel des Kongresses war es, sich über Hochschulentwicklungen und Gleichstellungsinstrumente zu verständigen und Strategien zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Chancengerechtigkeit zu entwickeln.
Ausführliche Informationen über den Gender-Kongress 2020 finden Sie hier.
Eine Dokumentation der Ergebnisse des Kongresses ist unter diesem Link verfügbar.
Die Printfassung der Tagesdokumentation kann bestellt werden unter info[at]netzwerk-fgf.nrw.de (info[at]netzwerk-fgf[dot]nrw[dot]de).
Der Kongress wurde durch die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW vorbereitet.
Der Gender-Kongress 2023 mit dem Titel „Geschlechter(un)gerechtigkeit an Hochschulen“ fand am 9. Februar 2023 im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.
Der Kongress des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, der rund um den UN-Tag „Frauen und Mädchen in der Wissenschaft“ stattfindet, richtet sich an Hochschulleitungen, Gleichstellungsbeauftragte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Politik.
Ziel des Kongresses war es, sich über Hochschulentwicklungen und Gleichstellungsinstrumente zu verständigen und Strategien zur Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Chancengerechtigkeit zu entwickeln. Grundlage für die Veranstaltung bildete der Gender-Report 2022 über die nordrhein-westfälischen Hochschulen.
Die Vorbereitung des Gender-Kongresses erfolgte durch die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW.
Weitere Informationen über den Gender-Kongress 2023 finden Sie hier.
Der Rita Süssmuth-Forschungspreis würdigt die wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz von Forschung mit Geschlechterbezug. Mit dem Preis werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen ausgezeichnet, die in herausragender und innovativer Weise Forschungen durchführen, in denen Geschlecht eine zentrale Erkenntnis- und Analysekategorie darstellt. Verliehen werden zwei Preise: In der Kategorie „Forschung plus“ wird der mit 70.000 Euro dotierte Preis an eine Forschungspersönlichkeit vergeben, die eine Professur an einer nordrhein-westfälischen Hochschule innehat bzw. dort nach einer Habilitation tätig ist. In der mit 35.000 Euro dotierten Kategorie „Impulse“ richtet sich die Ausschreibung an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer NRW-Hochschule. Weitere Informationen finden Sie hier.
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