©Bettina Engel-Albustin / MKW
Themenoffene Forschungsförderung
Forschungspolitische Leitlinien Nordrhein-Westfalen als Partner freier Wissenschaften
„Wissenschaft und Forschung brauchen Freiräume, um neue Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit und der Zukunft zu geben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen nehmen diese Aufgabe verantwortungsbewusst und erfolgreich wahr. Mit der themenoffenen Forschungsstrategie mobilisieren wir die Innovationskraft unserer Hochschulen“
(Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2022 – 2027)
Die Landesregierung wird diesen Leitgedanken konsequent umsetzen:
- Im Mittelpunkt der Forschungspolitik steht, die von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in eigener Verantwortung entwickelten und profilierten Forschungsschwerpunkte gezielt zu stärken.
- Die Landesregierung treibt die Entwicklung des Forschungsstandortes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Wissenschaft voran. Das Land ist Partner und Akteur in diesem Prozess. Es adressiert Themen, ohne den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Lande vorzugeben, wie und woran sie forschen.
- Die Förderung der Forschung und des Wissenstransfers erfolgt technologie- und lösungsoffen. Ausschlaggebend sind die anerkannten Kriterien der wissenschaftlichen Qualität und des Innovationspotenzials eines Projektes.
- Das Land unterstützt in vielfältiger Weise Initiativen, um in der bundesweiten Konkurrenz die Ansiedlung neuer außeruniversitärer Forschungsinstitute aller großen Forschungsorganisationen voranzutreiben. Wichtig für diese Aktivitäten sind in erster Linie die Identifikation und Förderung fachlicher Exzellenz und regionaler Potenziale.
- Ebenso setzt das Land auf die Erhaltung der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit bestehender außeruniversitärer Forschungsinstitute. Die regelmäßig erfolgenden Evaluierungen dieser Einrichtungen geben dem Land dazu wichtige Hinweise.
- Für die Landesregierung ist eine hohe Anschlussfähigkeit an die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union von besonderem Gewicht. Deshalb wird sie die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen einer verlässlichen Kofinanzierungsstrategie unterstützen, insbesondere auch bei der Errichtung von Forschungsbauten nach Artikel 91b GG.
- Grundlegend wünschenswert ist eine starke Hebelwirkung der Landesförderung, in der den Landesmitteln ein noch größeres Volumen anderer Mittelgeber (des Bundes, der EU, von Stiftungen etc.) entspricht. Möglich ist aber auch reine Landesförderung auf der Basis herausragender wissenschaftlicher Qualität, die sich nicht über eine Hebelwirkung "rechnet".
Informationen zu den einzelnen Instrumenten der Themenoffenen Forschungsförderung finden Sie hier.
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