Themenoffene Forschungsförderung: Instrumente
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) hat seine Forschungsförderung neu ausgerichtet. Im Kern geht es darum, einer freien und wissenschaftsgetriebenen Forschung Vorrang zu gewähren. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg, kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und zur Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern.
Die Umsetzung der Forschungsförderung erfolgt in vier verschiedenen Handlungsfeldern: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision.
Profilbildung
Mit der Förderbekanntmachung „Profilbildung“ im Handlungsfeld Forschungsprofile sollen Freiräume für die Entwicklung innovativer und zukunftsweisender Themen sowie die nachhaltige Steigerung der Sichtbarkeit, Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit in neuen Forschungsgebieten ermöglicht werden. Anknüpfend an vorhandene Stärken und unter Berücksichtigung des Ausgangsniveaus der Beteiligten sollen Potentialbereiche ausgebaut werden, damit diese zu einer maßgeblichen Weiterentwicklung der Forschungsprofile der jeweiligen Einrichtung beitragen können.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich refinanzierte Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie vom Bund und/oder Land NRW grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Auf der Webseite des DLR Projektträgers, der mit der Umsetzung des Förderinstruments beauftragt ist, finden Sie weiterführende Informationen:
Netzwerke
Das Ziel des Förderinstruments „Netzwerke 2021“ ist es, bereits bestehende thematisch fokussierte, standortübergreifende Forschungsnetzwerke von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nachhaltig zu stärken, diese auszubauen und ihre Sichtbarkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Das Förderinstrument ist themenoffen, d.h. die Themen der Netzwerke können aus dem gesamten Spektrum der Lebens-, Natur-, Ingenieur-, Geistes- und Sozialwissenschaften stammen und sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung abdecken.
Antragsberechtigt waren staatliche und staatlich refinanzierte Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie vom Bund und/oder Land NRW grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden insgesamt fünf Netzwerke mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 81,2 Mio. Euro ausgewählt, die zum 01.08.2022 beginnen.
Auf der Webseite des DLR Projektträgers, der mit der Umsetzung des Förderinstruments beauftragt ist, finden Sie weiterführende Informationen.
Kooperationsplattformen
Mit der Förderbekanntmachung „Kooperationsplattformen 2022“ im Handlungsfeld Transfer soll die Herausbildung gemeinsamer Plattformen anwendungsbezogener Forschung mit außerwissenschaftlichen Partnern in für NRW zentralen Bereichen unterstützt werden. Ziel des Förderinstruments ist es, bestehende, thematisch fokussierte sowie standortübergreifende Vernetzungen von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit externen Kooperationspartnern nachhaltig zu stärken und sie auszubauen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich refinanzierte Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie vom Bund und/oder Land NRW grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Auf der Webseite des DLR Projektträgers, der mit der Umsetzung des Förderinstruments beauftragt ist, finden Sie weiterführende Informationen. Ebenso unter: www.kooperationsplattformen.nrw
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