KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen 2021

Ein Lehrender in einem Hörsaal, hinter ihm eine Präsentation

Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen 2021

Mit dem Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen werden besondere Leistungen in der Hochschullehre ausgezeichnet und sichtbar gemacht. Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben. Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert.

Innovation fördern Herausragende Hochschullehre würdigen

An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wird in vielen Bereichen herausragende Lehre geleistet. Um besonders engagierte Hochschullehrende zu würdigen und ihre Arbeit sichtbar zu machen, lobt das Land Nordrhein-Westfalen erneut den Landeslehrpreis aus.

Mit dem Preis unterstützt die Landesregierung hervorstechende und innovative Leistungen, beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Lehrkonzepte, den Einsatz besonderer Prüfungsmethoden oder neue Ansätze in der Beratung und Betreuung von Studierenden.

Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben:

  • Lehre an Universitäten
  • Lehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • Lehre an Kunst- und Musikhochschulen
  • Sonderpreis „Lehre digital“
  • Sonderpreis „Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden“

Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert, die für die Weiterentwicklung der Lehre der Preisträgerinnen und Preisträger eingesetzt werden sollen.

Die feierliche Preisverleihung soll am 01. Dezember 2021 in Düsseldorf stattfinden

Verfahren Wichtige Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorschlags- und Bewerbungsverfahren zum Landeslehrpreis 2021. Die Ausschreibungsunterlagen sind unten im Downloadbereich verfügbar und bieten ausführlichere Informationen.

Lehrende aller Statusgruppen können für den Landeslehrpreis vorgeschlagen werden. Kandidatinnen und Kandidaten können von den (Studien-)Dekanaten oder den Fachschaften vorgeschlagen werden; Eigenbewerbungen sind zulässig. Vorschlag bzw. Bewerbung umfassen neben dem Deckblatt in jedem Fall separate Begründungen/Stellungnahmen

  • des (Studien-)Dekanats,
  • der Fachschaft und
  • der/des Kandidaten/Kandidatin bzw. Bewerbers/Bewerberin

auf jeweils maximal fünf Seiten.

 

In einem Workshop im Vorfeld der erstmaligen Auslobung des Landeslehrpreises 2019 wurden die Beurteilungskriterien für die Preisträgerinnen und Preisträger gemeinsam mit Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und -didaktikern erarbeitet.

Gewinnerinnen und Gewinner in allen Preiskategorien sollen sich demnach insbesondere dadurch auszeichnen, dass sie

  1. ihre Lehre – einschließlich der Prüfungstätigkeit sowie der Betreuung und Beratung von Studierenden – als wichtigen Teil ihrer Profession verstehen und in beispielgebender Weise professionell handeln;
  2. Studierende begeistern und motivieren, sie in ihren individuellen Lernprozessen unterstützen und ihr Selbststudium fördern und sie auch in die Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Lehre einbeziehen;
  3. in beispielhafter Weise zur Weiterentwicklung der Curricula beitragen sowie
  4. über den unmittelbaren Wirkungskreis hinaus sichtbar sind und sich erfolgreich für die Verbreitung und den Transfer innovativer Lehre einsetzen.

Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist der 02. Juli 2021.

 

Datum für die feierliche Preisverleihung ist der 01. Dezember 2021. 

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt

  • Stifterverband
    Bettina Jorzik
    Tel.: 0201 8401-103
    E-Mail: bettina.jorzik [at] stifterverband.de

  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft
    Katharina Schrader
    Tel.: 0211 896-4254
    E-Mail: katharina.schrader [at] mkw.nrw.de