KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Gleicher Verdienst für gleiche Arbeit: Hochschulen wollen mehr Gerechtigkeit bei der Vergütung von Professorinnen und Professoren

08.04.2025

Neue Transparenz-Regeln sollen das Einkommensgefälle in der Wissenschaft angleichen

Mehr Transparenz soll dafür sorgen, dass die ungleiche Bezahlung von Professorinnen und Professoren in Zukunft leichter angeglichen werden kann. Bislang fehlten hochschulinterne Erhebungen und Daten, die dazu genutzt werden können, das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle zu reduzieren. Das soll sich nach Abschluss eines dreijährigen Dialogprozesses von Hochschulen und Landesregierung ändern. Damit ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter für eine möglichst geschlechter-neutrale professorale Bezahlung. Zusammen mit dem Wissenschaftsministerium hatten sich die staatlichen Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, an der Angleichung des Einkommensgefälles zu arbeiten.


Ministerin Ina Brandes

„Wir brauchen die besten Forscherinnen und Forscher für Nordrhein-Westfalen. Deswegen müssen wir sicherstellen, dass wir die Arbeit unserer Professorinnen und Professoren nach ihrer objektiven Leistung vergüten. Damit schaffen wir Anreize, von denen Forschung und Lehre gleichermaßen profitieren. Eine faire und gerechte Bezahlung stärkt den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen."

Wissenschaftsministerin Ina Brandes

Statistiken belegen, dass Professoren bei gleicher Berufserfahrung, Aufgabe und Qualifikation besser bezahlt werden als ihre Kolleginnen. Einkommensunterschiede kommen vor allem dann zustande, wenn über das Grundgehalt (W2/W3) hinaus in individuellen Verhandlungen mit den Hochschulen weitere Bezüge vereinbart werden. Die Hochschulen gewähren solche Leistungsbezüge zum Beispiel für besondere Erfolge in Lehre und Forschung. Auch wenn Hochschulen eine Person an sich binden möchten, entstehen Spielräume bei der Verhandlung von Leistungsbezügen. Insbesondere die unterschiedliche Vereinbarung und Bewertung von diesen Zusatzleistungen führt zu einem Einkommensgefälle zwischen Professorinnen und Professoren, der im Schnitt bundesweit rund 500 Euro brutto monatlich beträgt.


Prof. Dr. Johannes Wessels, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen: „Die Erreichung von Gender Pay Equity im Sinne einer geschlechterunabhängigen und leistungsgerechten Bezahlung von Professorinnen und Professoren ist uns als Uni-versitäten ein besonderes Anliegen. Das Monitoring zum Gender Pay Gap ist hierfür ein wichtiger Schritt, den wir durch wirksame Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Berufungs- und Bleibeverhandlungen, komplementieren. In diesem Sinne werden wir uns weiter dafür einsetzen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft und damit die Attraktivität des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalen zu erhöhen.“


Prof. Dr. Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: „Der dreijährige Dialogprozess hat uns als Hochschulen für die Gehaltsunterschiede bei Professorinnen und Professoren an unseren Hochschulen weiter sensi-bilisiert und ein intensiviertes Nachdenken über die Ursachen und die Entwicklung von Lösungsansätzen zur Überwindung dieser Gehaltslücke in Gang gesetzt. Mit den getroffenen Vereinbarungen wollen wir bestehende Ungleichheiten überwinden und dafür die nötigen Verände-rungsprozesse anstoßen. Damit wollen wir als Hochschulen noch attraktiver werden für Frauen, die sich eine Karriere in der Wissenschaft vorstellen können.“


Prof. Dr. Thomas Grosse, Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen: „Die Differenzen in der Besoldung sind zwischen einzelnen Hochschulen unterschiedlich ausgeprägt. Nicht selten wird ein Verdienstunterschied, der bereits vor der Berufung auf einer Professur bestand, in Berufungsverhandlungen fortgeschrieben. Geschlechtergerechte Bezahlung ist somit ein gesamtgesellschaftliches Thema, dem sich die Kunst- und Musikhochschulen nicht nur in Bezug auf die eigenen Professuren, sondern auch mit Blick auf die Karrierewege von Studierenden und dem Hochschulpersonal allgemein widmen.“


Um die Bezahlung von Professorinnen und Professoren in Zukunft weiter anzugleichen, wurden als Ergebnis des Dialogprozesses von Hochschulen und Landesregierung in den vergangenen Jahren unter anderem bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um die individuellen Leistungsbezüge unmittelbar seitens der Hochschulen geschlechterdifferenziert zu erheben und auszuwerten. Ende 2025 werden diese neu erhobenen Daten anonymisiert veröffentlicht.
     
  • Die Hochschulen haben sich zudem darauf geeinigt, die Leitlinien zur Vergabe der Leistungsbezüge zu verschriftlichen und zu ver-öffentlichen. Jährlich soll der Kriterienkatalog, der bei den Ver-handlungen von Leistungsbezügen herangezogen wird (etwa die Anzahl der Veröffentlichungen, Anwerbung von Drittmitteln), überprüft werden. Zudem sollen die Ergebnisse der Leistungsbezüge-Verhandlungen regelmäßig hochschulintern (etwa im Senat) präsentiert werden.
     
  • Führungskräfte und Gremienmitglieder werden in Seminaren und Workshops für geschlechterbezogene Ungleichbehandlung sensibilisiert.

 

Mit dem nun abgeschlossenen Dialogprozess haben Land und Hochschulen den Stellenwert einer geschlechterunabhängigen Bezahlung in der Wissenschaft ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Wissenschaftlerinnen haben dank einer transparenten Datenbasis künftig eine bessere Orientierung bei der Verhandlung von Leistungsbezügen. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen liegt jeweils bei den Hochschulen.

Hintergrund

Mit einer gemeinsamen Erklärung zum Abbau des Einkommensgefälles von Professorinnen und Professoren vom 8. April 2022 haben sich die Hochschulen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen, die Verdienstunterschiede bei Professorinnen und Professoren aufzuheben. Auch die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika ist eng in den Prozess zur Ausarbeitung und Umsetzung der Erklärung eingebunden. Die staatlich refinanzierten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich freiwillig der gemeinsamen Erklärung angeschlossen.