KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Evaluationsbericht zum Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in Nordrhein-Westfalen zeigt Fortschritte auf

19.04.2022

Evaluationsbericht zum Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal in Nordrhein-Westfalen zeigt Fortschritte auf

Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal (VgB) wurde 2016 zwischen den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, den Landespersonalrätekonferenzen sowie dem Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen geschlossen, um Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals zu erreichen. Im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) haben das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. und die InterVal GmbH die Umsetzung des nordrhein-westfälischen Vertrags sowie deren Auswirkungen evaluiert. Die Evaluationsergebnisse zeigen: Die Vorgaben aus dem VgB haben erkennbare positive Veränderungsprozesse an den Hochschulen auf den Weg gebracht. So stellen die Autoren beispielsweise fest, dass an den Hochschulen seither viele Maßnahmen angestoßen wurden, um die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu verringern und hierbei insbesondere die Zahl der kurzzeitigen Kettenbefristungen abzubauen. Positiv hervorzuheben ist laut Evaluationsbericht, dass die Laufzeiten von befristeten Arbeitsverträgen an allen Universitäten im Mittel deutlich zugelegt hätten, was den Beschäftigten mehr Planungssicherheit gibt. Dies zeige sich insbesondere bei Erstverträgen. Mehrjährige Verträge bilden inzwischen regelmäßig die Basis wissenschaftlicher Karrieren. Darüber hinaus wurde laut Evaluationsbericht das Gesundheitsmanagement an den Hochschulen verbessert.

Der Bericht stellt jedoch auch fest, dass an einigen Stellen weiterhin Verbesserungen notwendig sind: Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen Veränderungen der Arbeitsbedingungen soll der VgB daher jetzt gemeinsam von Land, Hochschulen und den Landespersonalrätekonferenzen weiterentwickelt werden. Hierzu wurde mit dem VgB eine Ständige Kommission eingerichtet, in der das Ministerium gemeinsam mit den Hochschulen und Personalvertretungen anhand der Handlungsempfehlungen im Evaluationsbericht den zielgerichteten Austausch anstoßen wird, um zu weiteren Verbesserungen zu gelangen.

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Der nun vorgelegte Evaluationsbericht zeigt, dass der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal zentrale Veränderungsprozesse im Sinne der Beschäftigten und des gesamten Hochschulbetriebs angestoßen hat. Ganz besonders wichtig: Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist zurückgegangen. Das Gutachten bekräftigt den Weg, in diesem Sinne weitere Verbesserungen anzugehen und zeigt entsprechende Optionen auf. Mit der Weiterentwicklung des Vertrags wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen und den Personalräten diese positive Entwicklung fortführen.“

Mithilfe des vom Bund und den Ländern gemeinsam finanzierten „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ (ZSL), der 2021 in Kraft getreten ist, stellt das Land den Hochschulen zu diesem Zweck neben der Grundfinanzierung auch Mittel zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung. Mit den ZSL-Mitteln können die Hochschulen langfristig planen sowie mehr Dauerstellen schaffen. Hinzukommt die gezielte Erhöhung der sogenannten „Qualitätsverbesserungsmittel“ von ursprünglich 249 auf heute 300 Millionen Euro jährlich. Mit diesen Mitteln können die Hochschulen zusätzliches Lehrpersonal wie Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft einstellen.

Den vollständigen Evaluationsbericht sowie eine Kurzfassung finden Sie hier .