KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Erneut weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge in Nordrhein-Westfalen

12.07.2021

Erneut weniger zulassungsbeschränkte Studiengänge in Nordrhein-Westfalen

An den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist erneut ein Rückgang bei der Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge zu verzeichnen. Der vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veröffentlichte „Numerus-Clausus-Check 2021/22“ zeigt, dass der Anteil der Studiengänge mit einem Numerus Clausus (NC) in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2021/2022 nur noch bei rund 31 Prozent liegt. Damit belegt Nordrhein-Westfalen aktuell den sechsten Platz im bundesweiten Vergleich. Zum Wintersemester 2016/2017 lag Nordrhein-Westfalen mit rund 38 Prozent zulassungsbeschränkter Studiengänge bundesweit noch auf Platz zehn und ist damit in den letzten fünf Jahren um vier Plätze nach vorne gerückt. Mit dem Ausbau der Studienkapazitäten ist es dem Land in enger Abstimmung mit den Hochschulen gelungen, im Verlauf der aktuellen Legislaturperiode eine kontinuierliche Verbesserung bei der NC-Quote zu erzielen. Die Studienkapazitäten konnten unter anderem durch zusätzliches Lehrpersonal und die Einrichtung neuer Studiengänge erweitert werden.

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: „Die kontinuierliche Verbesserung bei der NC-Quote ist ein schöner Erfolg, der auch darauf beruht, dass die Studienkapazitäten seit Beginn der Legislaturperiode erfolgreich ausgebaut worden sind. Großen Anteil hieran hat die gemeinsame „Studienplatz-Offensive für die Lehrkräfte von morgen“ von Landesregierung und Hochschulen, durch die bis zu 1000 neue Studienplätze entstehen. Die NC-Quote ist aus Sicht der Landesregierung ein gutes Instrument, um nachzuvollziehen, wie es um die Studienkapazitäten und die Qualität der Lehre an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen steht. Unser Ziel ist es, zusammen mit den Hochschulen die Qualität von Studium und Lehre in Nordrhein-Westfalen stetig weiter zu verbessern.“

Sowohl bei der Gesamtquote der zulassungsbeschränkten Studiengänge als auch getrennt nach Hochschultypen (Universitäten / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften) und Abschlüssen (Bachelor / Master) liegen die für Nordrhein-Westfalen spezifischen NC-Quoten jeweils deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Seit dem Jahr 2021 stellt die Landesregierung den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben der Grundfinanzierung dauerhaft mehr als 900 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Gelder stammen aus dem Hochschulpakt und dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL), dem Nachfolger des Hochschulpakt-Programms. Der ZSL, der von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird, verfolgt zwei große Ziele: den Erhalt der Studienkapazitäten und die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Mit Blick auf den ZSL erwartet die Landesregierung einen weiteren Rückgang bei der Zahl der NC-Studiengänge.

Die Bewerbungsfrist für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten im Zentralen Verfahren endet für das Wintersemester 2021/2022 am 31. Juli 2021. Informationen zum „Studienstart 2021“ erhalten Sie hier.

Den „Numerus-Clausus-Check 2021/22“ des CHE finden Sie hier.