KULTUR UND WISSENSCHAFT

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Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen

Wortwolke mit Begriffen rund um das Thema Recht

Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen

10.03.2020: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Großveranstaltungen

Im Zuge der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus werden zunehmend Fragen zum gebotenen Umgang mit dem Thema, besonders in Bezug auf geplante Veranstaltungen, an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gerichtet.

Das für den Gesundheitsschutz zuständige Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat hierzu am 10. März 2020 einen gültigen Erlass herausgegeben, auf den an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen wird.