Das neue Landesprogramm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen (FF-Med)“ wird vom Land neu aufgelegt. Grundlage bilden eine intensive Analyse der Daten- und Faktenlage sowie der Austausch mit Expertinnen und Experten.
„Die aktuellen Studien zeigen, dass in der Hochschulmedizin immer noch das Geschlecht, Elternschaft, potentielle Mutterschaft oder ein möglicher Kinderwunsch mit über Karrierechancen entscheiden. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit notwendig, um die hohe Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin auch für die Zukunft sicherzustellen“, sagte Annette Storsberg, Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ungleiche Karrierechancen trotz Geschlechterparität
Trotz der Geschlechterparität bei den Studierenden der Medizin seit weit über 20 Jahren sind die Karrierechancen von Männern und Frauen in der Hochschulmedizin sehr ungleich verteilt. Lediglich 15,5 Prozent der Professuren und 29 Prozent der Oberarztstellen sind mit Frauen besetzt. Studien zeigen, dass die Gründe für Chancenungleichheit vielfältig sind. So führt der Gender Report 2016 auf, dass fast 60 Prozent der Assistenzärztinnen bereits Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, der häufigste Grund ist dabei ihr Geschlecht. Die Hälfte der Assistenzärztinnen gibt an, dass ihnen fachliche Kompetenz und Karriereambitionen abgesprochen würden, weil ihnen eine generelle Familienorientierung unterstellt wird. Folgen dessen sind schlechterer Zugang zu Rotationsstellen und weniger Operationsgelegenheiten.
Das Ziel des Programms „FF-Med“ ist es, mit der Stärkung der Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fachbereichen und einer gezielten Nachwuchsförderung dazu beizutragen, dass künftig im Sinne einer Bestenauslese Frauen ihr Potential besser entfalten können. Die dreijährige Förderung in zwei Programmsträngen beginnt 2019; für die Jahre 2020 und 2021 steht die Förderung unter dem Vorbehalt des Haushaltgesetzgebers.
Programmstrang I: Gleichstellungsarbeit stärken
Der erste Programmstrang dient dazu, die Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fachbereichen strukturell und systematisch zu unterstützen. Die Universitäten mit Medizinischen Fachbereichen erhalten dafür ab 2019 erstmals einen Sockelbetrag von jährlich 58.000 Euro pro Jahr und Universität.
Dieser Betrag soll vorrangig für eine zusätzliche personelle Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fachbereiche verwendet werden, damit diese ihre zahlreichen und zeitintensiven Aufgaben wie Berufungsverfahren, Mitwirkung an Personalverfahren der ärztlichen Beschäftigten, Gleichstellungsplan, strategische Planung etc. um-fassend erfüllen können.
Programmstrang II: Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zu Professur
In einem zweiten Programmstrang werden exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen im Bereich der Medizin auf ihrem Weg zur Professur gefördert. Für Nachwuchskräfte ist es eine große Herausforderung, neben der klinischen Tätigkeit ausreichend Zeit für Forschung und Publikationen zu finden. Jeder Medizinische Fachbereich wird jährlich einen festen Betrag in Höhe von 100.000 Euro zur Nachwuchsförderung erhalten. Durch diese Mittel können ausgewählte Wissenschaftlerinnen in der post-doc-Phase mit "Stipendien" zeitlich entlastet werden, damit sie mehr Freiraum für Forschung und Publikationen haben. Wie diese zeitliche Entlastung im konkreten Fall gestaltet wird, soll vor Ort im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten entschieden werden.
Dem Fachbereich Medizin stehen unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten offen, zum Beispiel ein halbes Jahr dienstfrei, einige Wochen/Monate keine klinische Tätigkeit, ein Tag in der Woche über einen längeren Zeitraum "klinikfrei". Auch darüber, wie viele Frauen in welchem Umfang ein Stipendium erhalten, kann entsprechend der spezifischen Situation an Ihrem Standort entschieden werden. Wichtig ist, dass der Einsatz der Mittel zusätzlichen zeitlichen Freiraum für Forschung und Publikationen schafft, damit mehr Frauen neben den Herausforderungen des Klinikalltags und Sorgeverpflichtungen (Familie und Pflege) erfolgreich habilitieren.
Um die Förderung möglichst unbürokratisch zu gestalten, werden die Mittel in beiden Bereichen zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Zuweisungen für 2019 werden die Hochschulen zu Beginn des neuen Jahres erhalten.
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