Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Funktionierende Infrastrukturen sind Grundvoraussetzung für die Arbeit der Kultureinrichtungen
Mit einem Investitionsfonds in Höhe von 3,25 Millionen Euro unterstützt das Land noch in diesem Jahr die kulturelle Infrastruktur. In einem Juryverfahren erhielten 270 Projekte aus ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderzusage. Insgesamt gingen 1.100 Anträge ein.
Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in technische und digitale Ausstattungen, aber auch Erstausstattungen, Erneuerungen und Erweiterungen der Infrastrukturen: von moderneren Ton- und Beleuchtungsanlagen über Erneuerung von Netzwerktechnik und Technik für digitale Archivierung bis hin zu Akustikwänden, akustischen Besucherführungssystemen oder Instrumenten für Spielmannszüge. Die Förderung ist ein erster Schritt, um Defizite auszugleichen, die in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Mittel entstanden sind.
„Wir haben mit dieser Ausschreibung offenbar einen Nerv getroffen: Technisches und nicht-technisches Material ist nur selten Gegenstand von Förderprogrammen, dabei sind funktionierende Infrastrukturen und zeitgemäße Ausstattungen die Grundvoraussetzung für die Arbeit der Kultureinrichtungen. Wie enorm die Bedarfe in diesem Bereich sind, verdeutlicht die überwältigende Resonanz auf das Programm. Das zeigt uns, dass wir uns hier auch künftig engagieren müssen“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die Anträge gliederten sich in fünf Kategorien. Im Bereich der technischen bzw. digitalen Ertüchtigung ist mit Abstand der größte Bedarf angemeldet worden: Rund 70 Prozent der Anträge bezogen sich auf neue Licht- und Tonanlagen sowie Veranstaltungstechnik. Es folgten die Bereiche nicht-technische Ausstattung mit Mobiliar und Büroeinrichtungen, Hard- und Software. Einen eigenen Schwerpunkt bildeten viele Anträge aus dem Bereich der Laienmusik. Aufgrund ihrer Bedeutung für die kulturelle musische Bildung im ländlichen Raum wurden insbesondere die zahlreichen Anträge bis 10.000 Euro von Spielmannszügen bedacht.
Bei Rückfragen zu Anträgen und Verfahren stehen die zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zur Verfügung.
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