KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand dieser Erklärung: 20.07.2026

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (Link) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt mkw.nrw und seine Unterseiten. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vom 18. Juni 2019 vollständig vereinbar (Stand: Juli 2026). 

Die Webseite enthält keine Mängel nach BITV/WCAG.

Nicht barrierefreie, externe Inhalte

Die nachstehend aufgeführten externen Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • PDF-Dokumente auf unserer Seite sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Wir bemühen uns dies in Zukunft weitestgehend abzustellen und, wo immer möglich, barrierefreie Varianten der Dateien anzubieten.
     
  • Für extern eingebundene Seiteninhalte, wie die eingebetteten Social Media-Beiträge (z.B. auf der Startseite) oder YouTube-Videos, wird keine Barrierefreiheitsgarantie übernommen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Barrierefreiheitsteam des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (BIK BITV-Test) am 20.07.2026 erstellt.

Für diesen Barrierefreiheitstest wurde das Prüfverfahren des BIK BITV-Tests (s. Der BIK BITV-Test (Web)) angewendet. Grundlage des Tests ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, welche auf die geltende europäische Norm EN 301 549 verweist. Die EN wiederum enthält die Kriterien des internationalen Standards WCAG 2.1 des World Wide Web Consortiums (kurz W3C) sowie weitere verpflichtende Anforderungen, die im Annex A in der Tabelle A.1 der Norm zu finden sind. Das Prüfverfahren ist öffentlich einsehbar (s. Beschreibung des Prüfverfahrens).

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.07.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von mkw.nrw auffallen, wenden Sie sich bitte an das Referat PuK "Presse und Kommunikation":

  • E-Mail: onlineredaktion[at]mkw.nrw.de (onlineredaktion[at]mkw[dot]nrw[dot]de)  

Nutzen Sie gern auch das hier verlinkte Feedback-Formular. Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Durchsetzungsverfahren

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachungsstelle-nrw [at] it.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mkw.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)

Telefonisch ist die Ombudstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211/855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.