
Sprachförderung für Neuzugewanderte ab 16 Jahren
Deutsch lernen Sprachförderung und Alphabetisierung
Die Landesregierung hat im Haushalt 2020 erneut für Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) anerkannte Einrichtungen rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel sind als Projektförderung vorgesehen für zusätzliche Kurse zur Sprachförderung – und falls erforderlich für Alphabetisierungskurse – für Erwachsene und Jugendliche mit Migrationshintergrund ab 16 Jahren.
Die Beratung und Abwicklung des zusätzlichen Programms erfolgt über die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Kurse sollen mindestens 100 Unterrichtsstunden, maximal bis 250 Unterrichtsstunden, umfassen.
Die Inhalte der Angebote zielen darauf ab, ein lebensnahes und alltagsorientiertes Sprachhandeln in Deutsch zu ermöglichen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die Teilnehmenden bei ihrer sozialen Integration zu unterstützen, und helfen, alltägliches Handeln wie beispielsweise den Einkauf, Arztbesuche oder Behördengänge, Kita oder Schule zu bewältigen. Das Angebot soll vor allem die mündliche Ausdrucksfähigkeit und insbesondere das Leseverstehen anhand authentischer Materialien für den alltäglichen Gebrauch verbessern helfen. Gefördert werden Angebote zur Sprachförderung bis zur Niveaustufe einschließlich B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration. Die Vermittlung demokratischer Werte soll in das Kursangebot miteinbezogen werden.
Die Angebote sind für die Teilnehmenden kostenfrei,
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